Bei Sportveranstaltungen der SG Ehrbachtal/Ney können Foto- und Videoaufnahmen gefertigt werden, die auf der Webseite der SG Ehrbachtal/Ney und auf unserer Facebookseite veröffentlicht werden.
Bezüglich der Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen, die bei Sportveranstaltungen aufgenommen werden, hat der BGH hat mit Urteil vom 28.05.2013 (VI ZR 125/12) entschieden, dass diese Veröffentlichung zulässig ist, denn Foto- und Videoaufnahmen sind bei sportlichen Wettkämpfen heute weitgehend üblich, so dass Teilnehmer dann hiermit rechnen müssen und von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden kann.