Die traditionell am Gründonnerstag (1.4.21) geplante Jahreshauptversammlung muss verschoben werden. Die gesetzliche Corona Bekämpfungsverordnung schreibt zurzeit stringente Kontaktbeschränkung vor und lässt die Durchführung von Mitgliederversammlungen in Präsenzform nicht zu. Die gesetzliche Übergangsregelung sieht aber vor, dass die Vorstände im Amt bleiben, bis eine Neuwahl erfolgen kann. Diese Regelungen sind bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Damit ist es rechtlich kein Problem, die Mitgliederversammlung auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben. Der Vorstand bleibt weiter im Amt bis eine Durchführung der Versammlung mit Neuwahlen möglich ist. Sobald es die äußeren Umstände wieder zulassen werden wir den neuenTermin bekanntgeben.